ŠKODA AUTO verlängert aus Kulanzgründen Neuwagengarantie und Anschlussgarantie
Die Garantieverlängerung gilt weltweit mit Ausnahme der Fahrzeuge, die in China oder für den chinesischen Market produziert wurden. Voraussetzung ist, dass die
ŠKODA-Neuwagen- bzw. Anschlussgarantie zwischen dem 1.3.2020 und 31.5.2020 bereits ausgelaufen ist oder noch ausläuft. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- oder Anschlussgarantie beziehungsweise spätestens am 31. August 2020, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.