Das E-Kennzeichen: alle Infos auf einen Blick

Das E-Kennzeichen: alle Infos auf einen Blick
10. 1. 2023 eMobilität

Als Halter eines Elektroautos oder – unter bestimmten Umständen – auch eines Plug-in-Hybrids können Sie ein E-Kennzeichen erhalten. Welche Voraussetzungen Ihr Fahrzeug dafür erfüllen muss und welche Vorteile Ihnen das „E“ am Ende des Nummernschilds bringt, erfahren Sie hier.

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Das E-Kennzeichen ist ein Sonderkennzeichen für Fahrzeuge mit Elektromotor.

Welche Fahrzeuge erfüllen die Voraussetzungen?

Das Wichtigste zu Beginn: Das E-Kennzeichen ist nicht Pflicht, sondern Kür. Sie entscheiden selbst, ob Sie den Zusatz auf Ihrem Nummernschild haben möchten. Das große „E“ gibt es für rein batteriebetriebene Fahrzeuge (Battery Electric Vehicles) und Brennstoffzellenautos. Auch Plug-in-Hybride erfüllen die Voraussetzungen, wenn sie mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können oder gemäß WLTP-Norm pro gefahrenen Kilometer nicht mehr als 50 Gramm Kohlendioxid freisetzen. Die Anforderungen für das E-Kennzeichen sind im Elektromobilitätsgesetz geregelt.

Welche Vorteile hat das E-Kennzeichen?

Das Nummernschild für Elektroautos bringt einige Vorteile, die sich allerdings regional unterscheiden. Denn die Entscheidung, welche Privilegien Fahrzeuge mit E-Kennzeichen genau erhalten, treffen die Kommunen. So können Sie beispielsweise in München auf allen städtischen Parkflächen zwei Stunden kostenlos parken. Düsseldorf hat mehrere Umweltspuren eingerichtet, auf denen neben Bussen auch gekennzeichnete E-Autos fahren dürfen. Während des Ladevorgangs dürfen Sie in Dresden bis zu vier Stunden kostenlos vor öffentlichen Ladesäulen parken.

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Vielen Gemeinden gibt es für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen besondere Vorteile im Straßenverkehrwie z.B. Umweltspuren oder gesonderte Parkplätze.

 

Den Kommunen steht es frei, weitere Privilegien zu erteilen – wie zum Beispiel die Ausnahme von Durchfahrtsverboten und Zufahrtsbeschränkungen oder das kostenlose Parken in Anwohnerparkgebieten. Welche genauen Vorteile Ihre Stadt bietet, können Sie am besten über das örtliche Bürgerbüro erfragen. Übrigens: Die Vergünstigungen in der KFZ-Steuer sowie staatliche Kauf- und Leasingzuschüsse erhalten Sie natürlich völlig unabhängig davon, ob Sie sich für oder gegen das E-Kennzeichen entscheiden.

Zulassungsservice bei Ihrem Škoda Händler

Wer sein Kennzeichen mit dem zusätzlichen „E“ schmücken möchten, muss dies im Zuge der Fahrzeuganmeldung beantragen – es geschieht nicht automatisch. Wie das genau funktioniert, lässt sich bei der örtlichen Zulassungsstelle erfragen. Škoda Kunden haben es da einfacher: Entweder Ihr Škoda Partner vor Ort berät Sie bei allen Fragen rund um die Zulassung. Oder Sie wählen ganz einfach unseren Zulassungsservice und wir kümmern uns um das komplette Amtsgeschäft.