Umstieg aufs Elektroauto: FAQ – Teil 2
Rund um den Einstieg in die Elektromobilität gibt es viele Fragen, von denen uns einige besonders oft erreichen. Alle Antworten gibt es im Storyboard Elektroauto-FAQ. Teil eins befasste sich mit Fragen zum Fahren und zum Alltag mit einem E-Auto. Heute geht es im zweiten Teil um wirtschaftliche Themen rund um die Elektromobilität – unter anderem zur Förderung und Besteuerung des Fahrzeugs.
Gibt es 2023 einen Umweltbonus für Elektroautos?
Ja. Während Käufer von Plug-In-Hybriden dieses Jahr keinen Umweltbonus mehr erhalten, wird das Förderprogramm für rein batterieelektrische Autos fortgesetzt. Wenn Sie jetzt ein förderfähiges Elektroauto kaufen oder leasen möchten, können Sie nach Zulassung des Fahrzeugs einen Zuschuss beantragen. Dieser setzt sich aus einem staatlichen Anteil und einem Hersteller-Anteil zusammen.
Bei Zulasssung eines Neufahrzeugs mit einem Bruttolistenpreis zwischen 47.600 und 77.350 Euro im Jahr 2023 beträgt der Zuschuss 4.500 Euro, für Modelle unter 47.600 Euro liegt er bei 6.750 Euro. Dieselben Fördersätze gelten auch fürs Leasing, wenn die Laufzeit mindestens 24 Monate beträgt. Bei Leasingverträgen zwischen 12 und 23 Monaten reduziert sich der Zuschuss je nach Listenpreis auf 2.250 Euro oder 1.500 Euro. Für gewerbliche Kunden entfällt der Umweltbonus ab dem 01. September 2023 vollständig.
Wo beantrage ich den Umweltbonus?
Den Zuschuss beantragen Sie beim Bafa, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ein Rechtsanspruch für die Förderung besteht allerdings nicht. Voraussetzung für die Beantragung ist die Zulassung des Fahrzeugs. In der amtlichen BAFA-Liste können Sie nachschauen, ob das Elektroauto, für das Sie sich interessieren, förderfähig ist. Es sind nur Fahrzeuge von Herstellern aufgelistet, die sich am Umweltbonus beteiligen. Škoda gehört selbstverständlich dazu:
Kann ich noch Zuschüsse für private Ladestationen erhalten?
Wenn Sie daheim eine private Wallbox, also eine Ladestation, die nicht öffentlich zugänglich ist, installieren lassen möchten, können Sie mitunter einen Zuschuss erhalten. Zwar ist das Bundesförderprogramm für private Ladestationen seit Ende 2021 ausgelaufen, doch manche Bundesländer und einige Kommunen bieten eigene Förderungen an. So erhalten zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen Mieter, Vermieter und Gemeinschaftseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von 1.000 Euro pro Ladepunkt.
Wie wird das E-Auto besteuert?
Auch in Bezug auf Steuern bieten Elektroautos einige Vorteile. Das Wichtigste zuerst: Batterieelektrische Fahrzeuge sind ab Zulassung für maximal zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Auch bei Wechsel des Fahrzeugeigentümers oder -halters ändert sich daran nichts. Allerdings gilt die Regelung nur bis zum 31. Dezember 2030. Das bedeutet: Wird Ihr E-Auto im Jahr 2023 zugelassen, können Sie nicht mehr die vollen zehn Jahre ausschöpfen, sondern „nur“ sieben.
Welche Steuervorteile haben Firmenwagennutzer?
Auch als Dienstwagennutzer werden Sie steuerlich belohnt, wenn Sie sich für ein batterieelektrisches Fahrzeug entscheiden – egal ob Leasing oder Kauf. Das Finanzamt setzt, bezogen auf den Listenpreis, bei der Pauschalversteuerung nur ein Viertel des üblichen geldwerten Vorteils an.
Das bedeutet: Bei einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro müssen Sie monatlich 375 Euro weniger versteuern, als wenn Sie ein Verbrenner-Modell mit identischem Neupreis nutzen würden. Die Regelung gilt für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis inkl. aller Mehrausstattung von bis zu 60.000 Euro; darüber hinaus steigt der Faktor von 0,25 auf 0,5 Prozentpunkte. Zusätzliche Steuererleichterungen gibt es, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kostenlose oder vergünstigte Lademöglichkeiten zur Verfügung stellt oder das Laden zuhause bezuschusst.