Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Škoda x Happiness Festival

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Škoda x Happiness Festival
21. 5. 2023 Lifestyle

§ 1 Gewinnspiel

Veranstalter der Gewinnaktion ist die Škoda Auto Deutschland GmbH (nachfolgend auch Škoda Auto Deutschland genannt).

Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von diesen Unternehmen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

§ 2 Gewinn, Benachrichtigung, Durchführung und Übermittlung/Bereitstellung des Gewinns

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und freiwillig.

Das Gewinnspiel läuft vom 22.06.2024 bis zum 01.07.24 auf dem Instagram-Kanal von Škoda Auto Deutschland (@skodade).

Der Hauptgewinn umfasst zwei Wochenend-Tickets für das Happiness-Festival vom 11.07.2024-13.07.2024 in Neuenbürg inklusive Zugang zur Skoda Happiness VIP-Tribüne und exklusiver Backstage Führung. Die An- und Abreise erfolgt mit einem leihweise zur Verfügung gestellten Škoda Enyaq inkl. Dachzelt zur Übernachtung auf dem separaten Škoda Campingplatz. Die Kilometerleistung ist auf 2.000 km begrenzt. Weiterhin sind die Ladekosten bei An- und Abreise sowie die Parkgebühren am Festivalgelände inbegriffen. Alle weiteren Kosten zur Nutzung des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Gewinners. Das Fahrzeug wird vom Veranstalter an den jeweiligen Gewinner ausgeliefert und auch wieder abgeholt.

Neben dem Hauptgewinn werden 3 x 2 Wochenend-Tickets inklusive Camping-Stellplatz verlost. Die Kosten für die An- und Abreise sowie die Übernachtungsmöglichkeit auf dem Camping-Stellplatz wie auch sonstige für die Inanspruchnahme des Gewinns anfallende Kosten werden vom Veranstalter nicht übernommen.

Die Inanspruchnahme des Hauptgewinns setzt den Abschluss einer Vereinbarung über die Fahrzeugüberlassung voraus, in welcher die konkreten Voraussetzungen der Fahrzeugüberlassung (Verhalten im Schadensfall, Versicherung und Haftung etc.) enthalten sind. Diese wird bei Fahrzeugübergabe ausgehändigt und ist vom Gewinner zu unterzeichnen.

Weigert sich der Gewinner des Hauptgewinns ohne wichtigen Grund, die Überlassungsvereinbarung abzuschließen, so ist der Gewinner vom Gewinn ausgeschlossen. In diesem Fall gewährt der Veranstalter auch keinen Ersatz für den entgangenen Gewinn.

Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Eine Barauszahlung, Änderung, Umtausch oder sonstige Erstattung des Gewinns sind nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn ein Übernachtungs- oder Beherbergungsverbot oder sonstige Gründe einer Inanspruchnahme des Gewinns entgegenstehen. Insoweit erlischt der Gewinnanspruch.

Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen die Teilnehmer unter dem Gewinnspielpost einen Kommentar absetzen, in dem sie schreiben, wen sie zum Festival mitnehmen und welchen Act sie sehen möchten. 

Gewertet werden alle Antworten, die innerhalb des Gewinnspielzeitraums vom 22.06.2024 bis zum 01.07.24 23:59 Uhr eingehen.

Unter den Antworten werden per Zufallsprinzip vier Gewinner ausgelost und benachrichtigt. 

Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung nicht zur Entgegennahme des Gewinns melden, verfällt der Gewinn und wird erneut ausgelost.

Teilnehmer müssen einen Instagram Account (je nach Veröffentlichung des Beitrages) haben und Fan der Seite @skodade sein, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich User der Plattform Instagram von Meta.

Mitarbeiter der deutschen Škoda Organisation sind von der Verlosung ausgeschlossen.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmeberechtigungen behält sich Škoda Auto Deutschland das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

Eine Teilnahme ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

Škoda Auto Deutschland behält sich vor, Teilnehmer auszuschließen, wenn festgestellt wird, dass sie den Teilnahmevorgang manipulieren und/oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen.

§ 4 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Škoda Auto Deutschland behält sich vor, die Aktionen zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von weiteren Gründen abzubrechen oder zu beenden.

§ 5 Inhalteverantwortung und Haftungsfreistellung

Die Škoda Auto Deutschland GmbH haftet in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel oder der eventuellen Nichterreichbarkeit des Internet-Servers ergeben.

Škoda Auto Deutschland behält sich das Recht vor, sämtliche Beiträge, Fotos und Videos auf die Einhaltung der Teilnahmebedingungen zu überprüfen, zu kontrollieren und Beiträge, Fotos oder Videos, die nach eigenem Ermessen gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne nähere Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu löschen.

§ 6 Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Dabei handelt es sich um die E-Mail-Adresse, Anrede, Vorname, Nachname, und Geburtsdatum. Andere personenbezogene Daten können auf freiwilliger Basis angegeben werden, um die Abwicklung des Gewinnspiels zu erleichtern. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Erfolgt die Bereitstellung der notwendigen Daten nicht, ist eine Gewinnspielteilnahme nicht möglich. Vor- und Nachname sind zur Identifizierung und zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen erforderlich. Das Geburtsdatum wird zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestalters verwendet. Die Anrede und die E-Mail-Adresse werden zur Gewinnbenachrichtigung verwendet.

Die Datenverarbeitung im Rahmen des Gewinnspiels erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO.

Empfänger der personenbezogenen Daten sind innerhalb des Unternehmens des Veranstalters nur die Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels befasst sind. Für die Durchführung des Gewinnspiels übermitteln wir zudem die Daten an unsere Dienstleister für die Gewinnspielabwicklung, die als unsere Auftragsverarbeiter die Daten nur für diese Zwecke nutzen dürfen. Die Daten werden für diese Zweck ausschließlich innerhalb der EU / des EWR verarbeitet.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Nach Abschluss des Gewinnspiels werden alle erhobenen personenbezogenen Daten gelöscht, sofern keine gesetzliche Berechtigung oder Verpflichtung zur fortgesetzten Speicherung besteht. Sollte ein Teilnehmer seine Teilnahme am Gewinnspiel wieder beenden, werden seine personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit sowie Einschränkung der Verarbeitung. Ferner können Teilnehmer Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Ihre Rechte können Teilnehmer gegenüber dem Datenschutzbeauftragten geltend machen. Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung dieser Daten gegen die DSGVO verstößt.

Im Falle der Erteilung einer Marketingeinverständniserklärung kann der Teilnehmer diese jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: ŠKODA AUTO Deutschland GmbH, Max-Planck-Straße 3-5, 64331 Weiterstadt.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Datenschutzbeauftragter, ŠKODA AUTO Deutschland GmbH, Max-Planck-Straße 3-5, 64331 Weiterstadt, datenschutz@skoda-auto.de.

§ 7 Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Gewinnspielseite.

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.