Stanislav Pekař, Leiter Aftersales bei ŠKODA AUTO betont: „Wir kommen unseren Kunden vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Pandemie entgegen und gewähren ihnen eine dreimonatige Garantieverlängerung. Mit dieser Maßnahme schaffen wir schnell, unkompliziert und verbindlich Klarheit für die Planung anstehender Werkstattbesuche bei unseren ŠKODA-Vertragspartnern.“
Die Garantieverlängerung gilt für alle ŠKODA-Fahrzeuge weltweit mit Ausnahme der Fahrzeuge, die in China oder für den chinesischen Markt produziert wurden. Voraussetzung ist, dass die ŠKODA-Neuwagen bzw. -Anschlussgarantie zwischen dem 1.3.2020 und 31.5.2020 bereits ausgelaufen ist oder noch ausläuft. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- oder Anschlussgarantie beziehungsweise spätestens am 31. August 2020, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
Die Laufleistungsbegrenzung der ŠKODA-Anschlussgarantie sowie weitere Konditionen bleiben im Zuge der Garantieverlängerung bestehen. Falls in einem Markt eine Neuwagengarantie mit Laufleistungsbegrenzung vergeben wurde, bleibt diese ebenfalls bestehen. Sollte sich die Verlängerung der Neuwagengarantie mit dem Beginn der ŠKODA-Anschlussgarantie überschneiden, verschiebt sich der Beginn der Anschlussgarantie kostenlos um drei Monate nach hinten.
Diese Verlängerung der Garantiefristen aus Kulanzgründen ist ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft.